Holzmerkmale
Sortierung nach DIN EN 14519 *
- Gültig für: Fichte/Tanne/Kiefer/Lärche und Douglasie
- Profilholzsortierungen für: Wand- und Deckenbekleidungen sowie Fassaden
Merkmale | A-Sortierung | B-Sortierung |
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Äste | Zulässig: -schwarze Punktäste bis 5 mm, sofern sie nicht in Gruppen auftreten -gesunde fest verwachsene Äste bis zu 10 % der Breite + 30 mm -teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste (keine Durchfalläste) -Fichte / Tanne und Lärche bis zu 10 % der Breite + 15 mm -Kiefer bis zu 10 % der Breite + 30 mm -vereinzelte kleine fehlende und beschädigte Kantenäste bis zu 20 % der größten zulässigen Astgröße, sofern die Deckung nicht beeinträchtigt wird – ausgedübelte Äste der gleichen Holzart, bis zur größten zulässigen Astgröße Nicht zulässig: - durchfallläste, Astlöcher und Fauläste |
Zulässig: – schwarze Punkte bis 5 mm - gesunde fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste – Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 10 % der Breite + 50 mm – vereinzelte Durchfalläste, Astlöcher und Fauläste bis 15 mm – ausgedübelte Äste der gleichen Holzart |
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen) | Zulässig: - bei Ästen bis zu 20 % der Astfläche – bei weiteren Stellen bis zu 20 % der maximalen Astgröße (eine je lfm) |
Zulässig: – bei Ästen bis zu 40 % der Astfläche – bei weiteren Stellen bis zu 40 % der maxima-len Astgröße (eine je lfm) |
Druckholz (Buchs) | Zulässig: | Zulässig: |
Verformung | Zulässig: soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen |
Zulässig soweit Nut und Feder über die gesamte Länge eine einwandfreie Verbindung aufweisen |
Harzgallen | Zulässig: vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 25 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm 1 Harzgalle bis zu einer Größe von 3 x 40 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Länge |
Zulässig: vereinzelt bis zu einer Größe von 2 x 35 mm oder entsprechend in mm² mit einer max. Breite von 2 mm 3 Harzgallen bis zu einer Breite von 6 mm und einer Gesamtlänge von 150 mm oder entsprechend in mm² je 1,5 m Läng |
Risse | Zulässig: -Haarrisse (kaum sichtbar) – Endrisse, nicht länger als Profilholzbreite – Endrisse: Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten – vereinzelt, nicht länger als höchstens 1 / 2 Profilholzbreite Nicht zulässig: – Risse, durchgehend, jedoch keine Endrisse – Risse von Breitseite bis zur Schmalseite– Ringschäle – Risse auf der Rückseite (Unterseite) über die gesamte Profilholzlänge |
Zulässig: – durchgehende Breitseitenrisse (max. 1 mm breit) bis 300 mm Länge – Endrisse, nicht länger als die 2 fache Profilholzbreite, vereinzelt zulässig bei Profilholz mit Nut und Feder an den Stirnseiten Nicht zulässig: – Ringschäle |
Kernröhre | Markröhre | Zulässig: – auf 1 / 5 der Länge, Breite höchstens 5 mm |
Zulässig: |
Insektenbefall | Nicht zulässig: | Nicht zulässig: |
Farbe | Oberseite: keine Verfärbung (Verfärbung auf der Rückseite zulässig) | – leichte Verfärbung, z. B. rote und blaue Flecken (Verfärbung auf der Rückseite zulässig) |
Pilzbefall | Nicht zulässig: | Nicht zulässig: (Ausnahme siehe Farbe) |
Baumkante | Zulässig: – auf der Rückseite, wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind |
Zulässig: – auf der Rückseite, wenn Nut und Feder auf 3 / 4 der Länge davon nicht betroffen sind |
Rindeeinwüsche | Zulässig: – vereinzelt bis zu einer Größe von 3 mm und 40 mm oder entsprechend in mm² |
Zulässig: |
* Quelle: DIN EN 14951: 2006:06, Innen und Außenverkleidungen aus massivem Laubholz-Profilholzelemente
Deutsche Fassung EN 14951:2006
Sortierungen gemäß dem Verband Europäischen Hobelindustrie (VEH) *
1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für folgende Nadelholzarten: Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche sowie Douglasie
2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14951, EN 13629
Merkmale | VEH A | VEH B |
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Äste | Zulässig: – Festverwachsene gesunde Äste in beliebiger Anzahl Fichte / Tanne: Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite – Eingewachsene Äste bis max. 15 mm Durchmesser – Kiefer / Douglasie: Größe max. 10 % der Brettbreite + 30 mm – bei 50 % der Ware teilweise verwachsene Äste bis max. 10 % der Brettbreite + 30 mm – Lärche: Größe max. 25 % der Brettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste, Größe bis zu 20 % der Profilbrettbreite – Schwarze Punktäste bis max. 5 mm Durchmesser (auch in Gruppen) Nicht zulässig: – lose und ausgefallene Äste, bei max. 15 % der Ware dürfen diese jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden. Pro lfm ist ein Hirnholzdübel zulässig, wobei die Vertei-lung am Brett beliebig ist |
Zulässig: – festverwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste, Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste, Größe max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite +50 mm Nicht zulässig: – lose und ausgefallene Äste, diese dürfen jedoch mit einem Hirnholzdübel gleicher Holzart (aus einem Ast erzeugt) ausgedübelt werden. |
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen) | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware, soweit die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt ist – Größe der Ausrisse bei Kantenästen vergleichbar einem Ast – Fichte / Tanne: max. 10 mm Durchmesser – Kiefer / Lärche / Douglaise: max. 15 mm Durchmesser |
Zulässig: – Größe der Ausrisse max. 40 % der Astfläche. Bei Kantenästen darf die Deckung zweier Profilbretter nicht beeinträchtigt werden |
Druckholz (Buchs) | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware, sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist |
Zulässig: |
Verformung | Zulässig: – Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist |
Zulässig – Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist |
Harzgallen | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware – Größe bis 5 x 50 mm oder entsprechend 250 mm² – Anzahl bis zu 1 Stk. je lfm – die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig – folgende Harzgallengrößen bleiben dabei unberücksich-tigt: Fichte / Tanne: 2 x 20 mm, Kiefer / Lärche / Douglasie: 3 x 30 mm |
Zulässig: – Größe bis 10 x 100 mm oder entsprechend in mm² - Anzahl bis zu 3 Stk. je lfm, die Verteilung über die Brettlänge ist beliebig – Harzgallen bis 3 x 30 mm bleiben unberücksichtigt |
Risse | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware, nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche – durchgehende Endrisse nicht länger als 30 mm – durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite bei: Fichte / Tanne / Kiefer / Douglasie: max. 20 % der Ware, Lärche: max. 40 % der Ware Nicht zulässig: – Ringschäle |
Zulässig: – nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche– durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes Nicht zulässig: – Ringschäle |
Markröhre | Zulässig: – Fichte / Tanne: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 15 % der Brettlänge und 4 mm Breite – Kiefer / Douglasie: Bei max. 25 % der Ware, an der Sicht-fläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite – Lärche: Bei max. 15 % der Ware, an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und 5 mm Breite |
Zulässig: |
Insektenbefall | Nicht zulässig: | Nicht zulässig: |
Farbe | Zulässig: – Verfärbung auf der Rückseite – Kiefer / Douglasie: Harzige (verkiente) Stellen um Äste – Lärche: Leichte Farbunterschiede (z. B. Wasserflecken) Nicht zulässig: – Verfärbung auf der Sichtseite – Kiefer / Douglasie: Sonstige verkiente Stellen auf der Sichtseite |
Zulässig: – leichte Verfärbung auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Stellen) – Verfärbung auf der Rückseite – Kiefer / Douglasie: Verkiente Bretter – Lärche: Leichte Farbunterschiede aufgrund von Wasserflecken zulässig |
Pilzbefall | Nicht zulässig: – Ausnahme siehe Punkt »Farbe« Zulässig |
Zulässig: Harter Rotstreif, Ausmaß siehe Punkt »Farbe« Nicht zulässig: – Sonstiger Pilzbefall, Ausnahme siehe Punkt »Farbe« |
Baumkante | Zulässig: – auf der Rückseite – wenn Nut und Feder davon nicht betroffen sind |
Zulässig: - Auf der Rückseite – wenn Nut und Feder auf ¾ der Länge davon nicht betroffen sind |
Rindeeinwüsche | Zulässig: - bei max. 15 % der Ware – Größe bis 15 mm Durchmesser oder entsprechend in mm² |
Zulässig: – in Astgröße oder entsprechend in mm² |
Splint | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware Splint bis 20 % der Sichtfläche |
Zulässig: |
* Verband der Europäischen Hobelindustrie VEH Qualitätsrichtlinien (2016) unter http://veuh.org/de/standarts/veh-q
Sortierbestimmungen von Hobelwaren für den Außenbereich nach den VEH-Qualitätsrichtlinien 2015 (Terrasse / Fassade)
1. Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten, im Besonderen für Fichte, Tanne, Kiefer, sibirische und europäische Lärche sowie Douglasie.
2. Für Hobelwaren aus Laubholz gelten sinngemäß folgende Normen: EN 14519, EN 13629
Merkmale | VEH A | VEH B |
---|---|---|
Äste | Zulässig: – fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl – Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite – teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20 % der Brettbreite – vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt – bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen + 20 mm Nicht zulässig: – lose und ausgefallene Äste – Hirnholzdübel nicht zulässig |
Zulässig: – fest verwachsene Äste in beliebiger Anzahl – teilweise verwachsene Äste in beliebiger Anzahl – rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl – Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste – bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt – vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt – b > 100 mm: Astgröße max. 10 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite + 40 mm – b < 100 mm: Astgröße max. 60 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite Nicht zulässig: – lose und ausgefallene Äste – Hirnholzdübel nicht zulässig |
Ausgeschlagene Stellen (schadhaft bearbeitete Stellen) | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 15 mm Durchmesser |
Zulässig: – Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser |
Druckholz (Buchs) | Zulässig: – Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt |
Zulässig: |
Verformung | Zulässig: – Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist |
Zulässig – Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist |
Harzgallen | Zulässig: – Größe bis 3 x 40 mm oder entsprechend 120 mm² – Anzahl: bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt – Harzgallen bis 1 x 20 mm bleiben unberücksichtigt |
Zulässig: – Größe bis 5 x 60 mm oder entsprechend 300 mm² – Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt – Harzgallen bis 3 x 40 mm bleiben unberücksichtigt |
Risse | Zulässig: – nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche – bei max. 20 % der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite Nicht zulässig: – Ringschäle |
Zulässig: – nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche - durchgehende Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes Nicht zulässig: – Ringschäle |
Markröhre | Zulässig: – bei max. 15 % der Ware an der Sichtfläche bis max. 30 % der Brettlänge und max. 5 mm Breite |
Zulässig: |
Insektenbefall | Nicht zulässig: | Nicht zulässig: |
Farbe | Zulässig: – Verfärbungen auf der Rückseite – leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30 % der Ware – Splint gilt nicht als Verfärbung. |
Zulässig: – leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z. B. rote und blaue Flecken) – Verfärbungen auf der Rückseite – bei sibirischer Lärche: leichte Farbunter-schiede (z. B. Wasserflecken) – Splint gilt nicht als Verfärbung |
Pilzbefall | Nicht zulässig: – Ausnahme siehe Punkt »Farbe« |
Nicht zulässig: – Ausnahme siehe Punkt »Farbe« |
Baumkante | Zulässig: – auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben |
Zulässig: – auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben |
Rindeeinwüsche | Nicht Zulässig: | Zulässig: – in Astgröße oder entsprechend in mm² |